Sonderpädagogischer Dienst

Beratung und Unterstützung im Sonderpädagogischen Dienst

Der sonderpädagogische Dienst des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) in Müllheim unterstützt die allgemeinbildenden Schulen in seinem Einzugsgebiet durch

  • Allgemeine Beratung für Lehrkräfte und Schulen oder
  • Beratung und Unterstützung im Einzelfall

Sonderpädagogische Dienste arbeiten vorrangig präventiv und subsidiär.
Ziel ist der Verbleib der Schüler*innen an der allgemeinen Schule.

Informationen zum Vorgehen im Sonderpädagogischen Dienst finden Sie hier.

Bildquelle: https://wsd-bw.de/lib/exe/fetch.php?w=1000&tok=6166d9&media=wsd:media:ileb.png

Feststellungsverfahren im Sonderpädagogischen Dienst

Ein Feststellungsverfahren soll in der Regel die Frage klären, ob bei einem Kind oder einer/m Jugendlichen ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (kurz sBa) vorliegt. Dies kann vor oder während der Schulzeit geschehen.

Das Verfahren muss beim Schulamt beantragt werden (siehe unten). Das Schulamt beauftragt nach Prüfung des Antrags eine Lehrkraft der Sonderpädagogik mit der Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens. Auf Grundlage dieses Gutachtens entscheidet das Schulamt über den Anspruch auf ein sBa.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Antrag während der Schulzeit eine Beratung und Unterstützung durch den Sonderpädagogischen Dienst stattgefunden haben muss. Bei einem Antrag vor der Einschulung ist die vorherige Beratung durch eine der Sonderpädagogischen Beratungsstellen für Frühförderung von Vorteil.

Service

Informationen zum Sonderpädagogischen Dienst finden Sie hier:

Auf der Homepage des Schulamts Freiburg (http://schulamt-freiburg.de/,Lde/Startseite/NEU+Formulare) finden Sie unter Anderem auch das Formular "Anfrage Sonderpädagogischen Dienst".

Informationen zum Feststellungsverfahren (Anspruch auf ein sBa) finden Sie hier:

Auf der Homepage des Schulamts Freiburg (http://schulamt-freiburg.de/,Lde/Startseite/NEU+Formulare) finden Sie außerdem folgende Formulare zum Feststellungsverfahren:

  • Antrag Einschulung mit pädagogischem Bericht
  • Antrag (Erst- und Folgeantrag) während der Schulzeit
  • Antrag Aufhebung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot

Zur weiteren Information:
http://schulamt-freiburg.de/,Lde/Startseite/Unterstuetzung+_+Beratung/Sonderpaedagogischer+Dienst

Sollten Sie Fragen haben, so kontaktieren Sie bitte Herrn Andreas Beuttler unter:
07631-179957-0 oder unter info@ajs-schule.de