Der sonderpädagogische Dienst des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) in Müllheim unterstützt die allgemeinbildenden Schulen in seinem Einzugsgebiet.
- Allgemeine Beratung für Lehrkräfte und Schulen
oder - Beratung und Unterstützung im Einzelfall (Anfrage durch die allgemeine Schule)
Sonderpädagogische Dienste arbeiten vorrangig präventiv und subsidiär!
Ziel ist der Verbleib der Schüler*innen an der allgemeinen Schule.
Vorgehen im Sonderpädagogischen Dienst
Anfrage
- Übersendung der Anfrage durch die Schulleitung der allgemeinen Schule an das zuständige SBBZ Lernen per Email über den Kissrechner (nicht auf dem Postweg) - siehe Merkblatt unten (unter "Service")
- Prüfung der Anfrage
(Sind die Fördermöglichkeiten der allgemeinen Schule ausreichend ausgeschöpft?) - Ggf. Weiterleitung der Anfrage durch das SBBZ Lernen
an ein SBBZ mit anderem Förderschwerpunkt - Spätestens nach zwei Wochen:
erste Rückmeldung des SBBZ an die Schulleitung der allgemeinen Schule
Auftragsklärung
- Erstgespräch mit Klassenlehrkraft und Erziehungsberechtigten
- Entwicklung einer diagnostischen Fragestellung
Diagnostik (orientiert an einer diagnostischen Fragestellung)
- Erhebung der Anamnese
- Sichtung bereits durchgeführter Tests, Überprüfungen und weiterer Unterlagen
- Hospitation im Unterricht
- Durchführung diagnostischer Verfahren
- Einholen weiterer relevanter Daten/Informationen
Kooperative Förderplanung
- Einbezug von Lehrkräfte, Erziehungsberechtigten, ggf. SchülerInnen, TherapeutInnen und ExpertInnen
- Gemeinsame Planung von Bildungsangeboten und Maßnahmen
Umsetzungsphase für die geplanten Bildungsangebote
- Beratung der Lehrkräfte
- Maßnahmen durch Lehrkraft der allg. Schule, Eltern, TherapeutInnen und sonstige Beteiligte
- Mitarbeit der SchülerInnen
Bilanz und Perspektive
- Bilanzierung der geplanten Maßnahmen hinsichtlich Umsetzung und Effekt
- Danach 3 Möglichkeiten
- ggf. erneute Planung von Maßnahmen
- Abschluss der Beratungsphase, weil die SchülerInnen nun erfolgreich lernen können
- Einleitung eines Feststellungsverfahrens (liegt Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (sBa) vor?) über das Staatliche Schulamt Freiburg
- Danach 3 Möglichkeiten
Übergabe der Dokumentation an die allgemeine Schule zur Ablage in der SchülerInnenakte
Zur weiteren Information:
http://schulamt-freiburg.de/,Lde/Startseite/Unterstuetzung+_+Beratung/Sonderpaedagogischer+Dienst
Sollten Sie Fragen haben, so kontaktieren Sie bitte Herrn Andreas Beuttler unter:
07631-179957-0 oder unter info@ajs-schule.de
Service
Folgende Formulare zum Sonderpädagogischen Dienst können hier heruntergeladen werden:
- Rahmenkonzeption sonderpädagogischer Dienst (2017)
- Ablauf Sonderpädagogischer Dienst (Stand Sept 2019)
- Merkblatt Sonderpädagogischer Dienst (Stand Sept. 2020)
- Anfrage Sonderpädagogischer Dienst:
http://schulamt-freiburg.de/,Lde/Startseite/Service
Folgende Formulare zum sonderpädagogischen Anspruchsfeststellungsverfahren (sBa) können Sie hier herunterladen:
Auf der Homepage des Schulamts Freiburg (http://schulamt-freiburg.de/,Lde/Startseite/NEU+Formulare) finden Sie folgende aktuellen Formulare
- Verfahrensbeschreibung Anspruchsfeststellung
- Verfahrensbeschreibung Wiedervorlage Schule
- Antrag Einschulung mit pädagogischem Bericht
- Antrag Schulzeit mit pädagogischem Bericht
- Antrag Aufhebung sBA