Der sonderpädagogische Dienst des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) in Müllheim unterstützt die allgemeinbildenden Schulen in ihrem Einzugsgebiet.
- Allgemeine Beratung für Lehrkräfte und Schulen
oder - Beratung und Unterstützung im Einzelfall (Anfrage durch die allgemeine Schule)
Sonderpädagogische Dienste arbeiten vorrangig präventiv und subsidiär!
Ziel ist der Verbleib der SchülerInnen an der allgemeinen Schule.
Vorgehen im Sonderpädagogischen Dienst
Anfrage
- Übersendung der Anfrage durch die Schulleitung der allgemeinen Schule an das zuständige SBBZ Lernen per Email über den Kissrechner (nicht auf dem Postweg) - siehe Merkblatt unten (unter "Service")
- Prüfung der Anfrage
(Sind die Fördermöglichkeiten der allgemeinen Schule ausreichend ausgeschöpft?) - Ggf. Weiterleitung der Anfrage durch das SBBZ Lernen
an ein SBBZ mit anderem Förderschwerpunkt - Spätestens nach zwei Wochen:
erste Rückmeldung des SBBZ an die Schulleitung der allgemeinen Schule
Auftragsklärung
- Erstgespräch mit Klassenlehrkraft und Erziehungsberechtigten
- Entwicklung einer diagnostischen Fragestellung
Diagnostik (orientiert an einer diagnostischen Fragestellung)
- Erhebung der Anamnese
- Sichtung bereits durchgeführter Tests, Überprüfungen und weiterer Unterlagen
- Hospitation im Unterricht
- Durchführung diagnostischer Verfahren
- Einholen weiterer relevanter Daten/Informationen
Kooperative Förderplanung
- Einbezug von Lehrkräfte, Erziehungsberechtigten, ggf. SchülerInnen, TherapeutInnen und ExpertInnen
- Gemeinsame Planung von Bildungsangeboten und Maßnahmen
Umsetzungsphase für die geplanten Bildungsangebote
- Beratung der Lehrkräfte
- Maßnahmen durch Lehrkraft der allg. Schule, Eltern, TherapeutInnen und sonstige Beteiligte
- Mitarbeit der SchülerInnen
Bilanz und Perspektive
- Bilanzierung der geplanten Maßnahmen hinsichtlich Umsetzung und Effekt
- Danach 3 Möglichkeiten
- ggf. erneute Planung von Maßnahmen
- Abschluss der Beratungsphase, weil die SchülerInnen nun erfolgreich lernen können
- Einleitung eines Feststellungsverfahrens (liegt Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (sBa) vor?) über das Staatliche Schulamt Freiburg
- Danach 3 Möglichkeiten
Übergabe der Dokumentation an die allgemeine Schule zur Ablage in der SchülerInnenakte
Zur weiteren Information:
http://schulamt-freiburg.de/,Lde/Startseite/Unterstuetzung+_+Beratung/Sonderpaedagogischer+Dienst
Sollten Sie Fragen haben, so kontaktieren Sie bitte Herrn Andreas Beuttler unter:
07631-179957-0 oder unter info@ajs-schule.de
Service
Folgende Formulare zum Sonderpädagogischen Dienst können hier heruntergeladen werden:
- Rahmenkonzeption sonderpädagogischer Dienst (2017)
- Ablauf Sonderpädagogischer Dienst (Stand Sept 2019)
- Merkblatt Sonderpädagogischer Dienst (Stand Sept. 2020)
- Anfrage Sonderpädagogischer Dienst:
http://schulamt-freiburg.de/,Lde/Startseite/Service
Folgende Formulare zum sonderpädagogischen Anspruchsfeststellungsverfahren (sBa) können Sie hier herunterladen:
Auf der Homepage des Schulamts Freiburg (http://schulamt-freiburg.de/,Lde/Startseite/NEU+Formulare) finden Sie folgende aktuellen Formulare
- Verfahrensbeschreibung Anspruchsfeststellung
- Verfahrensbeschreibung Wiedervorlage Schule
- Antrag Einschulung mit pädagogischem Bericht
- Antrag Schulzeit mit pädagogischem Bericht
- Antrag Aufhebung sBA