Schulkindergarten Sprache

Schulkindergarten Schwerpunkt Sprache im Kinderhaus WUNDERFITZ am Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) Albert-Julius-Sievert-Schule

Kontakt:

Kinderhaus WUNDERFITZ
Schulkindergarten Sprache
Kirchgasse 12
79379 Müllheim

Email: natalie.schwan@caritas-bh.de

Telefon: 07631-3092
Telefonzeiten (nicht in den Schulferien):
Mo - Fr    7.15 - 7.30 Uhr und 12.15 - 13.00 Uhr

Träger des Schulkindergartens ist der Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald e.V..

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr
Der Schulkindergarten und hat dieselben Ferienzeiten wie das SBBZ Albert-Julius-Sievert-Schule.

Struktur:

Der Schulkindergarten besteht aus der Gruppe „Sprechdachse“ mit bis zu 12 Kindern. Das Team besteht aus einer heilpädagogischen Fachkraft als Kindergartenleitung (Natalie Schwan) sowie stundenweise einer Sonderpädagogin des SBBZ Sprache (Nora Leiner). Zudem können unterstützende Kräfte, Auszubildende und PraktikantInnen in der Gruppe tätig sein.

Im Gebäude des Kinderhaus WUNDERFITZ sind zudem 3 Regelgruppen untergebracht.

Einzugsgebiet sind die Stadtgebiete Müllheim und Neuenburg und deren Teilorte.
Im Norden reicht das Einzugsgebiet außerdem bis Bad Krozingen mit seinen Teilorten, Staufen und Münstertal, im Süden bis Auggen.

Der Kindergartenbesuch und der Transport der Kinder zur Einrichtung sind derzeit kostenlos.

Der Transport der Kinder des Schulkindergartens erfolgt in Sammeltaxis.

Was bietet der Schulkindergarten mit Schwerpunkt Sprache?

  • allgemeine Inhalte nach dem Orientierungsplan für Kindergärten des Landes Baden-Württemberg
  • ganzheitliche Entwicklungsförderung durch qualifizierte PädagogInnen
  • sonderpädagogische Förderung durch eine ausgebildete Sonderpädagogin für den Bereich Sprache
  • ein therapeutisches Milieu in der Gruppe zum Ausbau der in der Sprachtherapie erarbeiteten sprachlichen Fortschritte (enge Verzahnung von Therapie und Gruppenpädagogik)
  • einen Schwerpunkt im Bereich der rhythmisch-musikalischen Erziehung als weiteren Baustein der Sprachförderung
  • ausgesuchte Spielmaterialien zur Sprachförderung
  • differenzierte spielerische Förderung in Kleingruppen
  • intensive förderdiagnostische Begleitung
  • enge Zusammenarbeit mit anderen Fachdisziplinen und Therapeut*innen, die das Kind betreuen
  • intensive Beratung der Eltern zur (Sprach-)Entwicklungsförderung
  • eine gründliche Vorbereitung auf die Einschulung
  • Spiele, Feste und Aktionen im Jahreslauf
  • intensive Zusammenarbeit mit den Eltern als Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderung

Zur Zielgruppe zählen Kinder mit sprachlichen Auffälligkeiten, zum Beispiel:

  • Verzögerte Sprachentwicklung: Sprachverständnis, Wortschatz, Aussprache, Grammatik sind nicht altersgemäß entwickelt.
  • Störungen des Sprechablaufs wie Stottern oder Poltern
  • Organisch bedingte Sprachstörungen (z.B. durch Lippen-/Kiefer-/Gaumenspalte oder Stimmstörungen)
  • Psychisch bedingte Sprachstörungen (sozial-kommunikative Beeinträchtigungen, Mutismus)
  • damit verbunden sind häufig Auffälligkeiten in Wahrnehmung, Konzentration, Motorik oder auch im Verhalten und Lernen
  • Aufnahmealter: zwischen 3 und 5 Jahren

Eine Aufnahme in den Schulkindergarten erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Sie nehmen unter der oben genannten Adresse und Telefonnummer Kontakt zu uns auf und vereinbaren mit Frau Schwan (Leitung) einen Termin für ein persönliches Infogespräch.
  2. Beim Infogespräch zeigt Ihnen die Gruppenleitung die Einrichtung, erläutert das Förderkonzept und stellt Ihnen ggf. erste Fragen zum Förderbedarf Ihres Kindes.
  3. Am Ende des Infogesprächs können Sie einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung ausfüllen. Dieser geht dem Staatlichen Schulamt Freiburg zu, das eine Überprüfung des Bedarfs beauftragt.
  4. Daraufhin meldet sich die Sonderpädagogin für Sprache (Frau Leiner) bei Ihnen und vereinbart einen weiteren Termin zur Bedarfsüberprüfung. Ergänzend wird ein aktueller Hörtest Ihres Kindes benötigt.
  5. Zur Bedarfsüberprüfung gehören ein ausführliches Anamnesegespräch mit Ihnen, die Sichtung bisheriger Arzt- oder Therapeutenberichte und eine Spieldiagnostik mit Ihrem Kind.
  6. Zur Bedarfsüberprüfung verfasst die Sonderpädagogin ein sonderpädagogisches Gutachten. Dies wird vom Staatlichen Schulamt geprüft und daraufhin ggf. ein Platz in der Schulkindergartengruppe vergeben.