Schulordnung

Schulordnung der Albert-Julius-Sievert-Schule

In der Schule sollen sich Schüler und Lehrer wohlfühlen. Ein reibungsloses Zusammenleben in der Schule ist nur dann gewährleistet, wenn sich Schüler und Lehrer an bestimmte Regeln halten: Höflichkeit, Verständnis, Rücksichtnahme, Sauberkeit und Ordnung sind wichtige Voraussetzungen für eine gute Zusammenarbeit.

Damit sich Schüler und Lehrer in der Schule wohlfühlen können, sind folgende Regeln zu beachten und einzuhalten:

  1.  Jeder Schüler kommt pünktlich, frühestens jedoch 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in die Klassenzimmer.
  2. Während der Unterrichtszeit und in den Pausen darf das Schulgelände ohne Erlaubnis nicht verlassen werden.
  3. In der großen Pause gehen alle Schüler in den Pausenhof. Nach dem ersten Läuten begeben sie sich in die Klassenzimmer. Toiletten und Treppenhaus sind keine Aufenthaltsräume.
  4. Jeder Schüler verhält sich in der Pause so, dass er niemanden gefährdet, belästigt oder schädigt. Keiner hat das Recht, einen anderen zu schlagen.
  5. Die Anweisungen aller aufsichtsführenden Lehrkräfte gelten für jeden Schüler.
  6. Das Rauchen auf dem Schulgelände ist verboten.
  7. Fahrräder und Mofas dürfen nur am Fahrradstellplatz abgestellt werden. Aus Sicherheitsgründen darf man Fahrräder und Mofas im Schulhof nur schieben.
  8. Es ist verboten, auf den Treppengeländern zu sitzen, zu rutschen, oder sich darüber zulehnen. Auf Treppen und an Türen darf niemand drängen.
  9. Auf den Gängen und Treppen darf niemand rennen, lärmen oder Dinge umherwerfen.
  10. Das Schulgebäude und seine Einrichtungsgegenstände sind ordentlich und schonend zu behandeln.
  11. Es ist nicht erlaubt, auf Fensterbrettern zu sitzen, sich aus dem Fenster zu lehnen, oder Gegenstände aus dem Fenster zu werfen.
  12. Für den Schulbesuch ist von Seiten der Eltern auf angemessene Kleidung zu achten. Vor Betreten des Schulhauses sollten die Schuhe gereinigt werden. Jacken und Mäntel werden (ohne Geld und Wertgegenstände) an der Garderobe aufgehängt.
  13. Mobiltelefone, MP3-Player oder ähnliche Geräte verbleiben während der gesamten Schulzeit abgeschaltet im Schulranzen. Bei Zuwiderhandlung ist das Gerät dem Lehrer auszuhändigen. Für mitgebrachte Geräte wird keine Haftung übernommen.
  14. Schulsachen müssen in einer geeigneten Schultasche mitgebracht werden. Schultasche und Sportkleidung dürfen nur mit Einverständnis der Lehrkraft in der Schule gelagert werden..
  15. Beim Läuten zu Stundenbeginn ist jeder Schüler an seinem Platz. Wenn ein Lehrer fehlt, meldet dies der Klassensprecher 5 Minuten nach Stundenbeginn im Sekretariat.
  16. Jeder Schüler muss dafür sorgen, dass sein Fach im Klassenzimmer sauber und ordentlich aufgeräumt ist.
  17. Es ist verboten, im Schulgebäude Kaugummi zu kauen. Das Verunreinigen des Schulgeländes durch Müll, Ausspucken und Ähnliches ist verboten.
  18. Ohne Auftrag darf kein Schüler Einrichtungen oder Geräte der Schule bedienen. Bei Verstoß dagegen haftet der betreffende Schüler für den entstandenen Schaden.
  19. Im Klassenzimmer ist jeder für Ruhe, Sauberkeit und Ordnung verantwortlich.
  20. Eigene und fremde Schulsachen sind pfleglich zu behandeln.
  21. Nach Beendigung des Unterrichts hängt jeder Schüler seinen Stuhl ein und macht seinen Platz sauber. Die Lehrkraft schließt die Türe ab.
  22. Turnhalle und Fachräume dürfen nur in Anwesenheit des jeweiligen Fachlehrers betreten werden. In den Turnhallen gilt die Benutzungsordnung der Sportstätten.
  23. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.
  24. Für abhanden gekommene Kleider, Geld, Wertsachen etc. wird keine Haftung übernommen.
  25. Schäden und Unfälle sind sofort dem jeweils zuständigen Lehrer zu melden.
  26. Bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung müssen die Erziehungsberechtigten spätestens am 2. Tag  des Fernbleibens unter Angabe von Gründen das Fehlen entschuldigen. Es sollte mit den Eltern vereinbart werden, dass eine freiwillige Verhinderungsmeldung gleich am ersten Tag erfolgt.
  27. In Brand- oder Katastrophenfällen sind die Brand- und Katastrophenfallanweisungen zu beachten. Die ausgewiesenen Fluchtwege müssen beachtet werden.
  28. Die Feuertreppe darf von Schülern nur in Notfällen betreten werden.
  29. Die Schülerbücher werden zu Schuljahresbeginn von der Bücherverwaltung gegen eine   unterschriebene Liste an den Klassenlehrer übergeben. Zum Schuljahresende werden die Bücher vom Klassenlehrer persönlich an die Bücherverwaltung übergeben, die Liste dort kontrolliert und ggf. Beschädigungen dem Schüler in Rechnung gestellt.
  30. Der Besuch der Schule mit dem Fahrrad ist erst nach abgelegter Fahrradprüfung erlaubt.

Stand Januar 2007

Heike Krüger
Sonderschulrektorin