Aufnahmeverfahren

Wie kommt ein Kind an unsere Schule?

Die Sorgeberechtigten können einen Antrag auf ein Anspruchsfeststellungsverfahren stellen, wenn Sie vermuten, dass ihr Kind ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hat.
Dieser Antrag der Sorgeberechtigten geht mit einem pädagogischen Bericht der Regelschule und dem Kontaktdatenblatt an das SBBZ mit dem Schwerpunkt Lernen. Das Staatliche Schulamt beauftragt einen Sonderpädagogen mit der Aufgabe, ein sonderpädagogisches Gutachten zu erstellen. Dieses bildet dann die Grundlage für das Staatliche Schulamt im Hinblick auf die möglichen Beschulungsorte.
Den Feststellungsbescheid über den Beschulungsort erhalten die Sorgeberechtigten vom Staatlichen Schulamt
In einer kooperativen Diagnostik durch einen Sonderpädagogen werden die Stärken und Schwächen des Kindes festgehalten. Es werden der allgemeine Entwicklungsstand, die intellektuellen und sprachlichen Fähigkeiten wie auch der jeweilige Lebenskontext des Kindes beschrieben. Dafür können mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten Informationen von Ärzten, Therapeuten und Institutionen eingeholt werden. In einem Sonderpädagogischen Gutachten wird eine Empfehlung über den Förder- und Bildungsbedarf des Kindes ausgesprochen; über die Feststellung eines sonderpädagogischen Bildungsanspruch entscheidet das Staatliche Schulamt.

Aufnahme Förderschwerpunkt Lernen:

Aufgenommen werden Schulkinder, die wegen langdauernder, umfänglicher und deutlicher Lernleistungsprobleme dem Unterricht der Grund- und Hauptschule nicht folgen können,

  • wenn sie daher besonderer Förderung bedürfen
  • wenn ambulante Hilfen (z.B. Kooperation Sonderschule-Grundschule) nicht ausreichen
  • wenn zusätzliche Belastungen im Bereich der Sprachentwicklung, der kognitiven Fähigkeiten, des sozialen Verhaltens, der Motivation oder des Arbeitsverhaltens vorhanden sind.

Aufnahme Förderschwerpunkt Sprache:

Aufgenommen werden Kinder, die bei normaler Begabung Schwierigkeiten in folgenden Bereichen haben:

  • Schwierigkeiten in der Artikulation / Lautbildung (Stammeln)
  • Schwierigkeiten im Satzbau (Dysgrammatismus)
  • Schwierigkeiten im Sprachfluss (Stottern, Poltern)
  • Sprechhemmung und Sprachverweigerung
  • verwaschene oder nasale Aussprache
  • wenn sie dadurch in ihrer persönlichen und schulischen Entwicklung beeinträchtigt sind und eine ambulante Behandlung nicht ausreicht.

Wenn das Kind einen sonderpädagogischen Bildungsanspruch im Bereich Lernen oder Sprache aufweist, können wir zurzeit unterschiedliche Bildungsangebote im schulischen Bereich anbieten:

  • „Schonraum“ SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder Sprache: In kleinen Klassen (Gruppengröße ca. 12 Schüler/innen) werden die Schüler/innen an der Albert-Julius-Sievert-Schule unterrichtet.
  • Kooperationsklassen, z.Zt. Klassenstufe 1-4 an der Michael-Friedrich-Wild-Grundschule Müllheim oder Klasse 5/6 an der Gemeinschaftsschule Müllheim: Innerhalb einer Klasse werden Regelschüler und Schüler mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch gemeinsam unterrichtet. Eine Sonderpädagogin ist mit ca. 10-13 Lehrerwochenstunden mit der Regelschullehrkraft gemeinsam in der Klasse.